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Die digitale GesundheitsID ist da. So erhalten Sie 2024 Ihre Medikamente

24. Januar 2024

Ab 2024 müssen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine digitale Identität, die sogenannte GesundheitsID, zur Verfügung stellen. Den Antrag hierzu stellt man bei der Krankenkasse. Mit der GesundheitsID kann man sich in seine persönliche Patientenakte (ePA) einloggen und beispielsweise Rezepte herunterladen. Man hat hier auch Einsicht in medizinische Befunde, und kann sich einen digitalen Aktenordner für Gesundheitsdaten anlegen, z. B. mit älteren Krankenhausberichten.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte in die Apotheke gehen
Auch das elektronische Rezept ist nun in Deutschland Standard: Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geht man in die Apotheke, hier wird die Karte über ein Kartenlesegerät ausgelesen. Das Rezept ist in der eGK gespeichert, daher weiß das Apothekenpersonal, welche Arznei benötigt wird und Sie bekommen Ihre Medikamente ausgehändigt.

Arzt kann Rezept an e-Rezept-App senden
Besitzer eines Smartphones können sich alternativ auch die e-Rezept-App herunterladen. Der Arzt sendet das Rezept an die App. Mit ihr kann man das Rezept in der Apotheke einlösen. Oder der Arzt kann in seiner Praxis gleich einen Papierausdruck mit dem Code für das Rezept ausdrucken. Damit geht man in die Apotheke und erhält so sein Medikament.

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